Stand 04.2024
I. Vorbemerkungen
1. Vertragsverhältnis
- Eine vom Hostel bestätigte Zimmerbuchung begründet ein Vertragsverhältnis zwischen Gast und Hostel (Hostelaufnahmevertrag).
- Der Hostelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter, sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hostelaufnahmevertrag ein befristeter Mietvertrag.
2. Geltungsbereich
- Unsere Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die befristete mietweise Überlassung von Hostelzimmern und -betten zur Beherbergung, sowie alle, für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Betten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht zulässig.
- Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
- Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Das Hostel kann für jede Buchung eine von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung mit dem Kunden verlangen.
- Die Hostenutzung über die vereinbarte Dauer hinaus (z.B. automatische Verlängerung) ist ausgeschlossen.
3. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hostel zustande.
- Der Vertrag bedarf der Schriftform – soweit nicht anders gefordert, werden seitens des Hostels E-mail, Fax und Brief akzeptiert.
- Die Buchungsanfrage des Kunden wird erst mit ausdrücklicher Reservierungsbestätigung durch das Hostel verbindlich.
- Der Gast ist verpflichtet die Postfächer seiner angegebenen Emailadresse (auch Spam) zu überwachen.
- Wenn dem Gast keine Bestätigungsemail seiner Buchung zugeht, ist er verpflichtet sich rechtzeitig mit dem Hostel in Verbindung zu setzen.
- Vertragspartner sind das Hostel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes und des Hostels 6 Monate.
- Die Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hostels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
4. Hausordnung
- Die im Hostel sichtbar aushängende Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hostel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Hostel behält sich vor Stornogebühren einzufordern.
II. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Das Hostel ist verpflichtet, bei schuldhafter Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast zumutbare Ausweichzimmer in einem oder mehreren anderen Hostels / Beherbergungsbetrieben gleicher oder höherer Kategorie anzubieten. Lehnt der Gast dies ab, so hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz.
- Mit Aushändigung der Zimmerschlüssel wird ein Schlüsselpfand in Höhe von 10 Euro pro Schlüssel fällig – für den Verlust eines Schlüssels werden 10 Euro berechnet.
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Betten oder Räumlichkeiten sofern diese nicht schriftlich zugesagt wurden.
- Gebuchte Zimmer / Betten stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens bis um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, andernfalls ist das Hostel berechtigt das Zimmer zu beräumen und haftet nicht für hierdurch evtl. entstandene Schäden. Alternativ behält sich das Hostel vor, über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
- Das Hostel haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes, oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
- Die Räume und Einrichtungen werden dem Nutzer in ordnungsgemäßem, sauberem und funktionsfähigem Zustand zu Wohnzwecken überlassen. Der Nutzer hat die ihm zur Nutzung überlassenen Räume und Einrichtungen pfleglich und sorgsam zu behandeln.
- Für Beschädigungen / Zerstörungen und Verschmutzungen der Räume und/ oder Einrichtungen, über den normalen Gebrauch hinaus, hat der Nutzer Ersatz in Höhe des Neuanschaffungswertes (bei Beschädigungen / Zerstörungen) bzw. in Höhe der Beseitigungskosten (bei Verschmutzungen) zu leisten. Kann das Zimmer / Bett deshalb nicht weitervermietet werden, haftet der Nutzer für daraus entstehende weitere Schäden.
- Hat der Gast widerrechtlich im Hostel geraucht, so wird das Hostel als Kompensation für den erhöhten Reinigungsaufwand und mögliche Einschränkungen bei der Wiedervermietung, in jedem Falle eine Mindestforderung vom zweifachen Zimmerpreis geltend machen. Das Hostel behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weiterer Zahlungen (z.B. Feuerwehreinsätze) ausdrücklich vor.
- Sofern nicht im Vorfeld schriftlich zwischen Hostel und Gast vereinbart, hat das Hostel nach Abreisetag 11.00 Uhr keine Aufbewahrungsverpflichtung für Gästeeigentum.
III. Rücktrittsregelungen; Stornogebühren / Ausfallzahlungen
1. Allgemein
In der Regel verlangt das Hostel die Hinterlegung des Übernachtungspreises für die erste Nacht 3 Tage vor Anreise – dieser Betrag wird nicht zurückerstattet, da dann eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich ist (siehe 3. Stornobedingungen). Ohne fristgerechte Hinterlegung, wird die gesamte Reservierung storniert.
Nachfolgende Regelungen können abweichen wenn zwischen dem Hostel und dem Kunden, ein gesonderter Vertrag (zB Kontingentierungsvertrag) abgeschlossen wurde.
2. Stornogebühren / Ausfallzahlungen
- Die Regelungen für Stornierungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Erfolgt die Stornierung kurzfristig, kann nicht von einer anderweitigen Verwendung der Zimmer/ Betten ausgegangen werden. Die „Stornogebühr“ beziffert die vom Kunden vertraglich geschuldete Zahlung für die erste Nacht wie gebucht.
- Soweit nicht anders vereinbart, steht es dem Hostel frei bei nicht fristgerechter Stornierung bzw. bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Zimmer / Betten, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Gast ist dann verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für die erste Nacht in allen gebuchten Zimmern/Betten zu bezahlen. Dies bezieht sich auch auf die Nichtinanspruchnahme (No Show) von einzelnen gebuchten Zimmern / Betten.
- Entsprechend behält es sich das Hostel vor, bei Stornierung von Buchungen nach Mitternacht 3 Tage vor Anreisetermin, bzw. bei Nichterscheinen am Buchungstag, das gesamte Entgelt für die erste Nacht in Rechnung zu stellen oder mit geleisteten Anzahlungen zu verrechnen bzw. die Kreditkarte des Kunden entsprechend zu belasten.
3. Rechte des Kunden die Buchung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten
- Sofern nicht anders vereinbart, kann der Kunde bis Mitternacht, 3 Tage vor Anreisetermin – kostenfrei stornieren.
4. Kurzfristige Stornierung der Buchung durch das Hostel
In folgenden Fällen behält sich das Hostel eine ersatzlose Stornierung der gesamten Buchung vor:
- Wenn geforderte Anzahlungen nicht termingerecht beim Hostel eingehen;
- Der Gast seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Deckung seiner Kreditkarte jederzeit vor Anreise zu gewährleisten sofern die Buchung mittels Kreditkarte getätigt wird;
- Der Gast seiner Verpflichtung nicht nachkommt, dem Hostel unaufgefordert seine Nutzungsrechte an der Kreditkarte Dritter nachzuweisen;
- Wenn der Gast nicht am vereinbarten Tag (bis 24.00 Uhr) erscheint;
- Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform seitens des Gastes (Post, Fax, Email) und der schriftlichen Bestätigung durch das Hostel;
- Wenn Gäste nicht das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren aufweisen – es sei denn, sie werden von einem Elternteil begleitet und dies wurde im Voraus mit dem Hostel abgesprochen. Das Hostel behält sich vor, die Buchung zu stornieren – ohne Zurückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen;
- Das Hostel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts, unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Hierfür reicht das Versenden einer Email an die vom Gast angegebene Emailadresse;
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz;
- Wenn das Hostel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist;
- Wenn Gäste den Maximalaufenthalt von 7 Tagen überschreiten ohne vorherige Zustimmung.
5. Rechte des Hostels vom Vertrag zurückzutreten
Allgemein gilt das Hausrecht. Bei Fehlverhalten einzelner Gruppenmitglieder kann die gesamte Gruppe zur Verantwortung gezogen werden. Das Hostel behält sich im Allgemeinen vor, bei Verstößen die Buchung zu stornieren – ohne Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen.
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt;
- Das Hostel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. – höhere Gewalt (Brand o.ä.), oder andere, vom Hostel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Wenn Zimmer / Betten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. abweichend in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- bei Gruppenbuchungen gilt zudem:
- Die max. Gruppengröße ist auf 4 Personen limitiert (deutlich kommuniziert vor Abschluss der Buchung). Das Hostel behält sich vor, die Buchung ohne Entschädigung und weitere Verpflichtungen zu stornieren wenn diese Obergrenze überschritten wird. Dies gilt auch für den Fall, dass das Hostel bei/nach Ankunft feststellt, dass mehrere Einzelbuchungen zu einer größeren Gesamtbuchung gehören.
- Wenn es sich bei den Gästen/Gruppe um eine Jugendgruppe, Junggesellenparty, Fußball-/ Fangruppe etc. handelt.
- Wenn Gruppenbuchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. dem Charakter und Zweck der Reise, in der Person des Veranstalters oder in den Personalien der Reisenden gebucht werden;
IV. Leistungen, Preise und Zahlungsverkehr
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer-/ Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels spätestens bei Ankunft vollständig zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte;
- Die Bezahlung erfolgt in bar oder durch Überweisung auf das Konto des Hostels. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bezahlung per Kredit- oder EC Karte. Geleistete Vorauszahlungen werden verrechnet. Als Zahlungseingang gilt die Bezahlung in bar an der Rezeption bzw. die Gutschrift auf dem Konto des Hostels;
- Das Hostel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises bei Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen;
- Das Hostel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen;
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich zwischen Buchung und Zeitpunkt der Zahlung die Mehrwertsteuer, so wird der zu bezahlende Preis entsprechend angepasst;
- Die derzeit in Berlin erhobene Bettensteuer/Citytax ist in den Preisen inkludiert;
- Preise können sich ändern;
- Die Preise können vom Hostel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen bezüglich der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt;
- Eventuelle bereits eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich;
- Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Werktagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel der eines höheren Schadens, vorbehalten;
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern;
- Alle Überweisungs- / Bankgebühren trägt der Kunde, bzw. sein bevollmächtigter Vertreter. Dies betrifft auch zu leistende Erstattungen durch das Hostel. Mahnkosten betragen 5,00 Euro pro Mahnung;
- Nutzt der Gast die Kreditkarte eines Dritten für seine Buchung/ Bezahlung, ist er verpflichtet – ohne Aufforderung – die entsprechende Legitimation dem Hostel vorzuweisen.
V. Haftung
- Das Hostel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hostels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten;
- Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von Euro 500,00 Euro (Versicherungssumme) im Hostelsafe aufbewahrt werden. Das Hostel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen;
- Für eingebrachte und sachgemäß gesicherte Wertgegenstände, haftet das Hostel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen;
- Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hostel unverzüglich Anzeige macht (§ 703 BGB). Die notwendige polizeiliche Anzeige muss vom betroffenen Gast unverzüglich getätigt werden;
- Für die unbeschränkte Haftung des Hostels gelten die gesetzlichen Bestimmungen;
- Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hostels;
- Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere auch Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch das Rezeptionspersonal durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verloren gegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und ist spätestens bei Abreise in bar zu bezahlen. Für Schäden, die dem Gast entstehen, haftet das Hostel nur, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig gehandelt hat. Für aufbewahrtes Gepäck, Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des Hostels abgestellt werden, übernimmt das Hostel keine Haftung;
VI. Kontingentverträge
- Für Gruppen oder bei Buchungen ab einem Gesamtwert von 500 Euro, behält sich das Hostel vor einen Kontingentvertrag abzuschließen. Zwischen Hostel und Kunde/ Gast werden dann in der Regel gesonderte Stornobedingungen und Abschlagszahlungen vereinbart. Diese Vereinbarungen setzen dann entsprechende Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
- Ein Kontingentvertrag mit dem Hostel bezieht sich immer auf die Bereitstellung einer definierten Anzahl von Zimmern und Betten einer bestimmten Kategorie. Diese Regelung ist verbindlich. Die Belegung der einzelnen Zimmer (Zuordnung der einzelnen Reisenden) erfolgt durch den Kunden.
1. Vorauszahlungen
- Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Hotelkontingentierungsverträge eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart. Sämtliche Überweisungsgebühren sind vom Kunden zu tragen, auch wenn bereits geleistete Anzahlungen zurückgezahlt werden. Ein Anspruch auf Verzinsung geleisteter Anzahlungen besteht nicht.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann Schadenersatz fordern.
2. Vertragsrücktritt
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
3. Benennung der Reiseteilnehmer
Das Hostel kann verlangen, dass der Verantwortliche sämtliche Reiseteilnehmer benennt. Die persönlichen Angaben sind in das Sammelregistrierungsformular des Hostels einzutragen.
4. Änderungen der Teilnehmerzahl und des Zeitpunktes
- Eine Veränderung der Buchungsdaten (Datum der An- und Abreise auch einzelner Gäste) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Hostel kann bei veränderten Buchungsdaten den bestehenden Vertrag auflösen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung zusätzlicher Betten oder die Verlängerung des Aufenthaltes.
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hostel in Form einer Belegungsliste mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hostel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie gegebenenfalls dem Kunden andere Zimmer / Betten zur Verfügung zu stellen.
5. Kaution
Das Hostel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Kaution mit Abschluss des Buchungsvertrages verlangen. Die Kaution wird dem Kunden ohne Abzüge und unverzinst nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages (in der Regel bei Abreise das Kunden) zurückerstattet, wenn vom Kunden/ der Gruppe keine Schäden verursacht wurden. Sollten Schäden festgestellt werden die vom Kunden verursacht wurden, so wird die Kaution zunächst vollständig vom Hostel einbehalten und mit den entstandenen Reparaturkosten verrechnet. Ein evtl. Guthaben wird nach Durchführung der Reparatur erstattet die Reparatur erfolgt gegen Nachweis durch ein vom Hostel beauftragtes Unternehmen. Weitere Schadensersatzforderungen durch das Hostel sind dadurch nicht ausgeschlossen.
VII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hostel schriftlich bestätigt worden sind.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels. Der Kunde kann das Hostel nur an dessen Sitz verklagen. Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
- Vorstehende Bedingungen ersetzen alle vorherigen, auch die auf Flyern, alten Vordrucken und zu früheren Zeiten im Internet veröffentlichten Bestimmungen.